Gemeinsames Lernen an der Plaßschule
Nach dem ab dem Schuljahr 2014/15 erstmals anzuwendenden 9. Schulrechtsänderungsgesetz (Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen) findet die sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern in der Regel in den allgemeinen Schulen statt( § 20 Absatz 2 SchulG).
Die Arbeitsgruppe des Schul- und Sportausschusses ‚Schulentwicklungsplanung und Schulische Inklusion‘ hat sich im November 2014 mit der Einrichtung weiterer Schulen in Bielefeld befasst, die mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 Gemeinsames Lernen (GL) für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Klassenverband oder in der Lerngruppe nach § 20 Abs. 3 Schulgesetz neu anbieten können. Die Arbeitsgruppe schlug die Plaßschule als Standort Gemeinsamen Lernens vor.
Die Lehrerkonferenz unserer Schule hat sich im Schuljahr 2014/15 in mehreren Sitzungen mit dem Gemeinsamen Lernen beschäftigt und unsere Optionen erörtert.
Im Januar 2015 entschied die Schulkonferenz der Plaßschule, dem Vorschlag des Schul-und Sportausschusses vom 26.11.2014 zu folgen und an der Plassschule das Gemeinsame Lernen zum Schuljahr 2015 / 16 einzurichten.
Es folgten im Kollegium die Erstellung des vorläufigen Konzeptes sowie ein Informationsabend für Eltern im Juni 2015.