Liebe Eltern,
die Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule (OGS) erfolgt grundsätzlich bis (wird noch bekannt gegeben).
Bitte beachten Sie:
Auch wenn Sie Ihr Kind nach Ablauf dieser Frist zur OGS anmelden, verfällt der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz für Schülerinnen und Schüler, die zum 01.08.2027 erstmalig eingeschult werden bzw. in die zweite Klasse kommen, nicht.
Eine Aufnahme in die OGS nach Ablauf der Anmeldefrist ist in der Regel jedoch nur dann möglich, wenn besondere Gründe vorliegen.
Dazu zählen zum Beispiel:
- die (Neu-)Aufnahme oder Änderung einer Berufstätigkeit,
- eine veränderte familiäre Situation,
- Schulwechsel / Umzug
- andere unvorhersehbare und nachvollziehbare Betreuungsbedarfe.
Sollte sich Ihr Betreuungsbedarf nach der Anmeldefrist ergeben oder verändern, wenden Sie sich bitte zeitnah an die Schule bzw. den OGS-Träger, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
ogs-plassschule@awo-bielefeld.org Tel.: 015204645115
Viele Grüße vom Team der OGS
