Liebe Eltern,

 
die Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule (OGS) erfolgt grundsätzlich bis zum 15.03.2026.
Bitte beachten Sie:
Auch wenn Sie Ihr Kind nach Ablauf dieser Frist zur OGS anmelden, verfällt der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz für Schülerinnen und Schüler, die zum 01.08.2026 erstmalig eingeschult werden, nicht.
Eine Aufnahme in die OGS  nach Ablauf der Anmeldefrist  ist in der Regel jedoch nur dann möglich, wenn besondere Gründe vorliegen.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • die (Neu-)Aufnahme oder Änderung einer Berufstätigkeit,
  • eine veränderte familiäre Situation,
  • Schulwechsel / Umzug
  • andere unvorhersehbare und nachvollziehbare Betreuungsbedarfe.

 

Sollte sich Ihr Betreuungsbedarf nach der Anmeldefrist ergeben oder verändern, wenden Sie sich bitte zeitnah an die Schule bzw. den OGS-Träger, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

 

ogs-plassschule@awo-bielefeld.org            Tel.: 015204645115

 

                                                                                                                            Viele Grüße vom Team der OGS