Notbetreuung

Die Notbetreuung findet zur Zeit in den Räumlichkeiten der OGS statt und kann über den üblichen OGS-Eingang am hinteren Schulhof erreicht werden!

 

Ab dem 15.06.2020 entfällt die Notbetreuung! 

 

Alle wichtigen informationen zur Notbetreuung finden sie unter  http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/index.html

 

 

17.Schulmail vom 30.04.2020

NOTBETREUUNG; OGS UND WEITERE BETREUUNGSANGEBOTE
Parallel zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Unterrichtsbetriebes wird die Notbetreuung –angepasst an die Vorgaben des Infektionsschutzes, die auch für den Unterricht in den Klassen gelten (vgl. 15. SchulMail) – fortgeführt. Dazu wird die auf dem Bildungsportal befindliche FAQ-Liste entsprechend angepasst. Maßgeblich für die Durchführung der Notbetreuung sind die Abstandsvorgaben (1,50 m), die eingehalten und beaufsichtigt werden müssen, sowie eine Vermeidung der Durchmischung der Gruppen.
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote ein wichtiger Bestandteil bei der Schulöffnung sein werden und für die Kinder, die einen Betreuungsvertrag haben, an den Präsenztagen auch gewährleistet wird. Die Wiederaufnahme von OGS- und anderen Betreuungsformen ist mit weitergehenden Fragestellungen (z.B. Mittagsverpflegung) verbunden, die mit den Kommunen und den Trägern zu klären sind. Auch wenn im Grundsatz mit den Partnern Einigkeit darüber besteht, das Ganztagsangebot an den Grundschulen mit zu öffnen, wird es vor Ort zunächst möglicherweise individuelle Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der Betreuung im gewohnten Umfang geben müssen.

 

Die vollständige 17.Schulmail finden Sie hier .

Die korrigierte 17.Schulmail finden Sie hier . 

 

16.Schulmail vom 24.04.2020

ALLEINERZIEHENDE ELTERNTEILE
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

 

Die vollständige 16.Schulmail finden Sie hier .

 

 

Einen Antrag auf Notbetreuung  in der Plaßschule finden Sie hier

Ein Formular für die Arbeitgeberbescheinigung der Stadt Bielefeld mit neuer Berechtigungsliste ab 03.06.20 finden Sie hier .

Ein Formular für die Arbeitgeberbescheinigung für Alleinerziehende ab 03.06.2020 finden Sie hier .

Bitte bringen Sie Antrag und Arbeitgeberbescheinigung schon ausgefüllt mit in die Schule!

 

Falls Sie Betreuung benötigen, sie in die Gruppe der Berechtigten gehören und sie diese noch nicht angemeldet haben, schicken Sie uns doch bitte im Vorfeld eine Mail an plassschule@bielefeld.de. Vielen Dank!

 

Die vollständige 12.Schulmal finden Sie hier.

Die vollständige 10.Schulmail finden Sie hier.                                                                  

Die vollständige 8.Schulmail finden Sie hier.

 

 

 

Bitte beachten Sie auch weiterhin, dass häufiges Händewaschen sowie das Husten und Schnupfen in die Armbeuge einen sehr wirksamen Schutz darstellen!

Auf das Händeschütteln sollte verzichtet werden! Halten Sie eine Mindesabstand von 1,50m!

 

Alle aktuellen und wichtigen Informationen der Stadt Bielefeld erhalten Sie weiterhin unter https://www.bielefeld.de/de/gs/covi/